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Die Bundesregierung hat in Zeiten von Corona ein bislang nie dagewesenes Hilfspaket geschnürt, inklusive einer Änderung im Mietrecht. Sie sieht einen Kündigungsschutz vor, sollten Wohnungs- und Gewerbemieter aufgrund der Pandemie in Zahlungsverzug geraten. Innerhalb der kommenden zwei Jahre darf ihnen nicht gekündigt werden. Der Rückstand muss dann bis Ende September 2022 ausgeglichen werden. Doch wer hilft Vermietern, denen jetzt ein Teil ihrer Einnahmen wegbricht? Ihnen könnte ein Wohnfonds helfen.

Immobilienwirtschaft einseitig belastet

Grundsätzlich wird die Hilfe in Form des Kündigungsschutzes durchaus begrüßt. Viele Vermieter sind von sich aus bereit, zeitweise auf die Miete zu verzichten oder den Mietzins kurzfristig zu senken. Doch es regt sich auch Kritik, dass die Last durch die Corona-Krise einseitig auf Vermieter abgewälzt wird. Christian Streim vom Grundeigentümerverband Haus & Grund Hessen sieht in dem Gesetz einen „Freibrief“, der für Millionen Eigentümer die Insolvenz bedeuten könnte.

Ähnliche Sorgen hat auch Andreas Ibel. Der Präsident des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen mahnt:

„Eine pauschale Stundung aller Mietzahlungen für sechs bis zwölf Monate würde die Immobilienbranche in die Knie zwingen.“

Dabei gehe es dann auch um Arbeitsplätze. Und das betreffe dann immerhin jeden zehnten Arbeitnehmer in Deutschland.

Kosten für Vermieter laufen weiter

Das größte Problem: 60 Prozent aller Mietwohnungen gehören Privatpersonen. Häufig sind es, so das Ergebnis einer Umfrage von Haus & Grund, ältere Vermieter, Handwerker und Rentner, die mit den Mieteinnahmen ihre Altersbezüge oder das Einkommen aufbessern. Der Gewinn sei bei einer Nettomietrendite von null bis zwei Prozent ohnehin nicht hoch, zudem laufen auch in der Corona-Krise die Kosten weiter. Viele gerieten mitunter sogar in Schwierigkeiten, weil sie die Immobilienfinanzierung nicht mehr bedienen können.

Da sich diese Probleme in den kommenden Monaten noch weiter verschärfen könnten, fordert Reiner Braun von der Immobilienberatung Empirica einen Wohnkreditfonds. Auch Haus & Grund sowie der Wohnungsverband GdW sprechen sich für einen solchen Fonds mit einem Volumen zwischen fünf und zehn Milliarden Euro aus.

An diesen Fonds wenden sich dann Mieter, die aufgrund von Einkommensverlusten ihre Miete nicht oder nur teilweise bezahlen können.

Aufgabe des Wohnfonds wäre es dann, den entsprechenden Betrag an den Vermieter weiterzuleiten. Damit wären auch Vermieter weiterhin in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Mieter wiederum stottern die Rückstände später an den Fonds ab. „Wir müssen die individuelle, schuldrechtliche Beziehung Mieter-Vermieter unterbrechen. Stattdessen hat der Vermieter Anspruch gegenüber dem Fonds. Und der Mieter hat eine Verpflichtung gegenüber dem Fonds. Das ist erforderlich, damit wir Mitnahmeeffekte minimieren“, so Reiner Braun.

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