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Sturmtief Sabine hat sich kräftig über Deutschland ausgetobt und vielerorts eine Spur der Verwüstung hinterlassen: Dachziegel landeten auf Straßen und Gehwegen, Bäume ließen Äste oder wurden komplett entwurzelt und einige Autos verunzieren tiefe Dellen und Schrammen. Nach dem Unwetter geht es ans Aufräumen und Reparieren. Dabei stellt sich die Frage: Wer muss wo für Ordnung sorgen und gegebenenfalls für Schäden aufkommen? Hier die wichtigsten Antworten rund um die Folgen von Sturmtief Sabine.

Diese Versicherungen kommen für Sturmschäden auf

Zunächst einmal das Thema Schäden: Wenn es kracht, sollte man gleich den richtigen Ansprechpartner zur Hand haben. Wurde das eigene Fahrzeug durch herabfallende Äste oder Gegenstände beschädigt, muss man sich an die Teilkaskoversicherung wenden. Hier ist allerdings zu beachten, dass in der Regel erst ab Windstärke 8 gezahlt wird.

Bei Schäden am Haus zeichnet die Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Handelt es sich indes um Schäden in der Wohnung, kommt die Hausratversicherung zum Zug. Ist man selbst für Schäden verantwortlich, etwa weil das Dach nicht ordnungsgemäß gewartet war oder weil Gegenstände nicht gesichert waren, wendet man sich an die private Haftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Wer muss nach einem Sturm aufräumen?

Nun zur Frage, wer nach Sturmtief Sabine aufräumen muss.

Grundsätzlich: Jeder Grundstücksbesitzer ist dafür verantwortlich, dass Gehwege und Co. von Ästen und anderem Unrat befreit werden. Hier greift die sogenannte Verkehrssicherungspflicht.

Sollte ein Passant über einen Ast stolpern, kann vom Hausbesitzer Schadenersatz verlangt werden. Wichtig: In den meisten Fällen wird dir Räumpflicht an die Mieter übertragen. Der Unrat kann in die (Bio-)Tonne oder muss zum Wertstoffhof – je nach Vorgaben der Kommune.

Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob die Äste von eigenen Bäumen oder vom Nachbargrundstück stammen. Ausnahmen sind eher selten: Dazu müsste der Baum zum Beispiel nachweislich nicht mehr sicher sein. Ansonsten handelt es sich schlichtweg um höhere Gewalt. Das gilt jedoch nicht, wenn etwa Dachziegel heruntergerissen werden. Denn für die Instandhaltung und auch die Bausicherheit hat der Eigentümer zu sorgen.

Wie reagiere ich bei einem Schaden?

Sollte es durch Sturmtief Sabine zu einem Schaden gekommen sein oder generell durch ein Unwetter oder einen Sturm, muss man aktiv werden. Zunächst einmal sollten Fotos gemacht und Zeugen notiert werden. Schäden und Verletzungen sind ebenfalls zu fotografieren oder zu filmen.

Das Wichtigste: Sofort die Versicherung informieren und bei gravierenden Schäden auch die Polizei informieren.

Übrigens: Um nach dem Sturm auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sein Gebäude prüfen lassen. Denn nichts wäre schlimmer als lose Dachziegel oder beschädigte Anbauten, die beim nächsten Unwetter Feuchtigkeit eindringen lassen oder bei entsprechender Windstärke für größere Schäden beim Nachbarn sorgen.

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