Fristlose Kündigung bei Schimmel im Kinderzimmer
Die Gesundheit geht vor. Das gilt mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Aktenzeichen 415 C 56/18) auch im Mietrecht. Demnach berechtigt Schimmel im Kinderzimmer Mieter zu einer fristlosen Kündigung, um die Gesundheit des Nachwuchses nicht zu gefährden. Maßgeblich ist dabei, wie bei fast allen Streitigkeiten im Mietrecht, stets der Einzelfall.