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Fristlose Kündigung bei Schimmel im Kinderzimmer

Die Gesundheit geht vor. Das gilt mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (Aktenzeichen 415 C 56/18) auch im Mietrecht. Demnach berechtigt Schimmel im Kinderzimmer Mieter zu einer fristlosen Kündigung, um die Gesundheit des Nachwuchses nicht zu gefährden. Maßgeblich ist dabei, wie bei fast allen Streitigkeiten im Mietrecht, stets der Einzelfall.

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Richter verbieten Duschen im Stehen

Kann man falsch duschen? Ja, man kann – sowohl im Sinne der Körperhygiene als auch mit Blick auf das Mietrecht. Denn die wohlig warme Brause beschädigt mitunter die Bausubstanz, fördert die Schimmelbildung und sorgt dann für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Diese Erfahrung musste nun ein Ehepaar machen. Das Landgericht Köln bestätigte, dass die beiden über Jahre hinweg „vertragswidrig“ geduscht hatten und den Schaden auf eigene Kosten beseitigen müssen (Aktenzeichen 1 S 32/15).

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