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Die 5 besten Rechtstipps für Untervermieter

Wenn die Miete zur Belastung wird und ein Zimmer ohnehin weitgehend ungenutzt ist, liegt der Gedanke nahe, unterzuvermieten. Studierende, die günstigen Wohnraum suchen, oder Auszubildende mit knappem Budget – an Interessenten dürfte es nicht mangeln. Aber: Was so einfach klingt, sollte wohl bedacht sein. Deshalb hier fünf Rechtstipps für Untervermieter.

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Mieter dürfen im Stehen pinkeln!

Kurios, gleichwohl amüsant ist das Thema, mit dem sich das Amtsgericht Düsseldorf jüngst befassen musste. Es ging um einen Marmorboden, der durch Urinspritzer Schaden genommen hatte. Genauer: Der teure Bodenbelag hatte durch die Harnsäure seinen natürlichen Glanz verloren und war abgestumpft. Die Vermieterin wollte für den Schaden 1.900 Euro der Mietkaution in Höhe von knapp 3.000 Euro einbehalten. Der Richter lehnte dieses Ansinnen ab und erklärte: Männer dürfen zu Hause auch im Stehen pinkeln, selbst dann, wenn der eine oder andere Tropfen daneben geht.

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