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Richter verbieten Duschen im Stehen

Kann man falsch duschen? Ja, man kann – sowohl im Sinne der Körperhygiene als auch mit Blick auf das Mietrecht. Denn die wohlig warme Brause beschädigt mitunter die Bausubstanz, fördert die Schimmelbildung und sorgt dann für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Diese Erfahrung musste nun ein Ehepaar machen. Das Landgericht Köln bestätigte, dass die beiden über Jahre hinweg „vertragswidrig“ geduscht hatten und den Schaden auf eigene Kosten beseitigen müssen (Aktenzeichen 1 S 32/15).

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Mieter dürfen im Stehen pinkeln!

Kurios, gleichwohl amüsant ist das Thema, mit dem sich das Amtsgericht Düsseldorf jüngst befassen musste. Es ging um einen Marmorboden, der durch Urinspritzer Schaden genommen hatte. Genauer: Der teure Bodenbelag hatte durch die Harnsäure seinen natürlichen Glanz verloren und war abgestumpft. Die Vermieterin wollte für den Schaden 1.900 Euro der Mietkaution in Höhe von knapp 3.000 Euro einbehalten. Der Richter lehnte dieses Ansinnen ab und erklärte: Männer dürfen zu Hause auch im Stehen pinkeln, selbst dann, wenn der eine oder andere Tropfen daneben geht.

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