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Urteil: Sicherheitslücken beim Smartphone

Das Smartphone ist längst zum ständigen Begleiter geworden. Termine, E-Mails und Kontakte hat man immer dabei. Daher sollte man darauf achten, dass die aktuellste Software aufgespielt ist und Sicherheitslücken geschlossen werden. Allerdings hat man kein Recht darauf, im Handel beim Kauf des Gerätes auf fehlende Updates und Sicherheitsprobleme hingewiesen zu werden – zumindest jetzt noch nicht. Darüber entschieden hat im Oktober das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 6 U 100/19).

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