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Urteile zur Tierhaltung im Mietrecht

Hund, Katze, Maus: Tiere in der Wohnung zu halten, stellt in der Regel kein Problem dar. Immer vorausgesetzt, die zwei-, vier- oder mehrbeinigen Mitbewohner werden artgerecht gehalten und sind laut Mietvertrag und Hausordnung gestattet. Gerade bei exotischen Tieren ist es allerdings ratsam, vorher mit dem Vermieter zu sprechen. Das gilt im Übrigen auch für Bienen. Ganze Völker in einer Mietwohnung bzw. auf dem Balkon zu halten, setzt eine Erlaubnis voraus – sagt das Amtsgericht Hamburg-Harburg.

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