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Bundesgerichtshof: Urteil zur Eigenbedarfskündigung

Alter, Krankheit oder Wohndauer schützen nicht davor, aufgrund einer Eigenbedarfskündigung aus der Wohnung zu müssen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) und wies Gerichte an, bei Härtefällen künftig gründlich zu prüfen, statt pauschal zu urteilen. Verhandelt wurde unter anderem der Fall einer 80-jährigen demenzkranken Frau, die seit 1974 in einer Berliner Wohnung lebt (Aktenzeichen: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17).

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