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Urteil: Außerordentliche Kündigung befristeter Mietverträge

Ist ein Mietvertrag befristet, steht von Anfang an fest, wann das Mietverhältnis endet oder gegebenenfalls verlängert wird. Die außerordentliche Kündigung eines befristeten Mietvertrages bedarf daher bestimmter Voraussetzungen. Werden diese nicht erfüllt, hat der Mieter unter Umständen Anrecht auf Schadenersatz. So die – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung des Landgerichts Coburg (Aktenzeichen: 15 O 639/18).

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