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Im Onlinehandel läuft nicht alles rund und wird bisweilen auch gegen geltende Verbraucherrechte verstoßen (wir berichteten). Ähnliche Probleme scheinen auch bei Vergleichsportalen und Online-Marktplätzen zu bestehen. Eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere im Vertrags- und Verbraucherrecht weitreichende Anpassungen nötig seien. Ziel: Die Plattformen stärker rechtlich in die Verantwortung nehmen.

Immer mehr Verbraucherbeschwerden

Viele Verbraucher haben bereits negative Erfahrungen gemacht, wenn sie über Online-Marktplätze oder Vergleichsportale Waren gekauft oder Dienstleistungen gebucht haben. Mal kommt der gewünschte Artikel gar nicht oder zu spät. Mal ist er defekt oder wird die versprochene Leistung nicht erbracht. Die Plattformen, auf denen Kunde und Händler zusammengeführt werden, ziehen sich bei solchen Problemen gerne aus der Affäre.

Der Kundenservice ist – wenn überhaupt – nur schlecht erreichbar. Manchmal hapert es mit der Zahlungsabwicklung oder die Bewertungen stellen sich als manipuliert heraus. Diesen Problemen haben die Verbraucherzentralen den Kampf angesagt. Ein Gutachten von Professor Christoph Busch vom Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück, das vorige Woche vorgestellt wurde, bestätigt die rechtlichen Schwachstellen.

Rankings müssen erklärt werden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht gleich mehrere „Baustellen“. Oft sei zum Beispiel nicht ersichtlich, wer Ansprechpartner ist. Die Vermittlungsplattformen würden bei Problemen nicht helfen, auch nicht bei ungerechtfertigten Inkasso-Forderungen. Hinzu komme, dass Kunden mit zu vielen Reklamationen mit einer Kontaktsperre rechnen müssen und dann überhaupt keine Möglichkeit mehr haben, Probleme zu melden oder Mängel zu reklamieren.

Der Leiter Team Recht und Handel des vzbv, Otmar Lell, fordert daher klare Vorgabe im „Digital Service Act“ der Europäischen Kommission. Das gelte zum einen für die Gestaltung der Angebote. Zudem müsse deutlich sein, wer Vertragspartner ist, und geprüft werden, ob es sich um private oder kommerzielle Anbieter handelt.

Ein weiterer Punkt: die Rankings. Hier sei zwingend nötig, alle Kriterien der Bewertung und deren Gewichtung zu erklären.

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