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Mieter dürfen Vögel auf dem Balkon füttern

Der Balkon macht letztlich zwar nur ein paar Quadratmeter aus, sorgt mitunter aber für reichlich Zoff unter Mietern und mit dem Vermieter. Das fängt beim Grillen an, geht mit dem Rauchen weiter und endet beim Streit über eine neue Markise. Doch selbst das Füttern von Vögeln beschäftigt inzwischen deutsche Gerichte. Das Urteil des Landgerichtes Berlin: Vom Prinzip spricht nichts gegen Meisenknödel und Co. (Aktenzeichen: 65 S 540/09).

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