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Mietrechtsurteil: Brandschutz vor Sicherheit

Die Haustür nachts fest zu verschließen, gehört in vielen Mietobjekten zum Pflichtprogramm. Geprägt ist diese Vorschrift von der Angst vor Einbrechern. Was dabei leider vergessen wird: Sollte ein Feuer ausbrechen, stellt die verschlossene Tür ein Hindernis dar. Erst nach dem Schlüssel zu kramen oder ihn gar aus der Wohnung holen zu müssen, sorgt zusätzlich für Panik. Deshalb hat das Landgericht Frankfurt am Main nun den entsprechenden Passus einer Hausordnung außer Kraft gesetzt (Aktenzeichen: 2/13 S 127/12).

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