Mietrecht: Blumen im Flur und Fahrräder im Keller
Mieter dürfen üblicherweise die eigene Wohnung und darüber hinaus auch den Keller, den Flur und das Grundstück nutzen. Die einen stellen ihr Fahrrad im Hauseingang ab. Andere schmücken das Treppenhaus mit Blumen und Nippes. Doch wie weit darf man gehen und was davon ist erlaubt? Darüber herrscht bisweilen Uneinigkeit. Dann müssen Gerichte entscheiden, ob die Geranie einfach nur hübsch oder vielleicht doch nervig ist und welcher Parkplatz dem Fahrrad zugewiesen wird.