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Mietrecht: Wenn die Gasversorgung nicht funktioniert

Kein Gas heißt in vielen Wohnungen, dass weder geheizt, gekocht noch warm geduscht werden kann. Ein echtes Problem also. Vor allem dann, wenn es sich über Wochen hinwegzieht, ohne dass die Mieter vom Vermieter regelmäßig informiert werden. In einem solchen Fall haben Mieter unter Umständen das Recht, eine einstweilige Verfügung zu beantragen und so etwas Druck auf den Vermieter auszuüben. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Beschluss vom 9. September 2019, Aktenzeichen: 65 T 66/19).

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