Mietrecht: Gewöhnliche Gebrauchsspuren bedingen keinen Schadenersatz
14 Jahre hinterlassen mitunter Spuren. Das gilt auch für Wohnraum. Die Frage ist, ob es sich um gewöhnliche Gebrauchsspuren handelt oder ob die Schäden auf einem nicht vertragsgemäßen Gebrauch basieren. Darüber musste jüngst das Landgericht Wiesbaden entscheiden. Ein Vermieter hatte den Zustand von Teppich und Laminat moniert und Schadensersatz gefordert. Damit ist er allerdings gescheitert (Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 93 C 2206/18 vom 6. Dezember 2018. Landgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 3 S 31/19 vom 28. Mai 2019).