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2,4 Milliarden Euro Negativzinsen mussten deutsche Banken voriges Jahr an die Europäische Zentralbank (EZB) zahlen. Ein Betrag, den sich die Institute nach und nach von ihren Kunden zurückholen. Immer mehr Banken und Sparkassen gehen dazu über, für höhere Beträge oder generell bei Neukunden Negativzinsen bzw. sogenannte Verwahrgebühren zu berechnen. Diese Entwicklung sorgt nicht nur Sparer, sondern hat auch die Politik hellhörig werden lassen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) lässt jetzt prüfen, ob Negativzinsen überhaupt rechtmäßig sind.

Minuszinsen: Bundesregierung hegt Zweifel

Laut „Passauer Neue Presse“ geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass es für Banken „schon auf Basis der geltenden Rechtslage mit hohen rechtlichen Risiken behaftet“ sei, einseitig Negativzinsen an Kunden weiterzugeben. Daher werde man die Entwicklung weiter beobachten und wolle, so die Zeitung, gegebenenfalls auch eingreifen. Das wäre dann die Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Sie verfüge, so das Ministerium, „im Rahmen ihres Mandats zur Sicherung des kollektiven Verbraucherschutzes über ausreichende aufsichtsrechtliche Instrumente“. Das Ziel laute, „etwaige systematische Verstöße“ zu unterbinden.

Konkrete Schritte oder Maßnahmen wurden seitens des Bundesfinanzministers noch nicht kommuniziert. Sicher dürfte indes sein, dass die Entwicklung Richtung Negativzinsen ihren Höhepunkt noch längst nicht erreicht hat.

Davon geht auch der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach aus. Er warnt Banken davor, die Strafzinsen auszuweiten.

EZB hat ihre Kompetenzen überdehnt

Ihren Ursprung haben Negativzinsen, die von Banken an die Verbraucher weitergegeben werden, bei der EZB. Deren Vorgehen seit 2014 wird schon längere Zeit kritisch bewertet. „Der EZB-Rat war zu deren Erlass (Anm.: Negativzinsen für Banken) formell und materiell nicht befugt. Für derart weit reichende Maßnahmen fehlt es an einer ausreichenden Begründung und an einer parlamentarischen Mitwirkung“, sagt zum Beispiel der Hamburger Professor für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kai-Oliver Knops.

Sein Gutachten könnte bald Konsequenzen haben. Davon gehen die Experten der Kanzlei Schirp und Partner aus: „Jetzt ist mit einer Rückforderungswelle gegen die EZB und die nationalen Zentralbanken der Euro-Mitgliedsländer zu rechnen.“ Aktiv geworden ist seit Oktober 2019 allerdings noch keine Bank. Verbraucher müssen jetzt abwarten, ob die BaFin eingreift – oder zu einer Bank wechseln, die noch keine Strafzinsen erhebt.

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