Kündigung: Eigenbedarf muss klar definiert werden
Meldet ein Vermieter Eigenbedarf an und kündigt seinem Mieter, landet der Fall häufig vor Gericht. Zwar sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 573 die Kündigung wegen Eigenbedarf vor. Dazu muss allerdings eine Vielzahl von Bedingungen erfüllt werden. Das betrifft unter anderem die Begründung des Eigenbedarfs. Das beweist ein Fall, der vor dem Amtsgericht Leonberg verhandelt wurde (Urteil vom 16. Mai 2019, Aktenzeichen 8 C 34/19).