Corona-Hilfen: Wohnfonds gefordert
Die Bundesregierung hat in Zeiten von Corona ein bislang nie dagewesenes Hilfspaket geschnürt, inklusive einer Änderung im Mietrecht. Sie sieht einen Kündigungsschutz vor, sollten Wohnungs- und Gewerbemieter aufgrund der Pandemie in Zahlungsverzug geraten. Innerhalb der kommenden zwei Jahre darf ihnen nicht gekündigt werden. Der Rückstand muss dann bis Ende September 2022 ausgeglichen werden. Doch wer hilft Vermietern, denen jetzt ein Teil ihrer Einnahmen wegbricht? Ihnen könnte ein Wohnfonds helfen.