Onlinefassung: Hausordnung
Hausordnung
Nachbarschaftliche Rücksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen dafür, dass sich alle Bewohner des Hauses wohlfühlen. Diese Hausordnung regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, die von allen Bewohnern ohne Ausnahme einzuhalten sind.
Lärm
- Vermeidbarer Lärm hat zu unterbleiben. Das gilt für Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück. Insbesondere in der Zeit von 13 bis 15 und von 22 bis 6 Uhr gilt es Rücksicht zu nehmen. Halten Sie sich bei Fernsehern, Radios, CD-Playern und andere Geräte bitte an die Zimmerlautstärke.
- Sollten Sie zu besonderen Anlässen eine Feier planen, informieren Sie die übrigen Bewohner rechtzeitig darüber, dass es etwas lauter werden könnte.
- Instrumente dürfen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe) und von 19 bis 8 Uhr nicht gespielt werden. Während der übrigen Zeiten gilt für das Musizieren eine Begrenzung von zwei Stunden pro Tag.
- Vermeiden Sie bitte nach Möglichkeit, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr zu duschen oder zu baden, sofern dadurch die Nachtruhe anderer Bewohner gestört wird.
Kinder
- Um dem Spielbedürfnis der Kinder gerecht zu werden, ist es Kindern der Hausbewohner gestattet, auf den eigens dafür vorgesehenen Flächen zu spielen. Im Keller, in der Tiefgarage und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen dürfen sich Kinder indes nicht alleine aufhalten.
- Auf dem Hof und den zum Haus gehörenden Grünflächen dürfen Kinder spielen. Es ist ebenso gestattet, ein Planschbecken oder Zelte aufzustellen, sofern andere Mieter dadurch nicht unzumutbar belästigt werden oder aber die Anlage beschädigt wird.
- Es ist Aufgabe der Eltern, deren Kinder den Spielplatz, die Grünflächen und den Sandkasten nutzen, die jeweiligen Bereiche sauber zu halten und dafür zu sorgen, dass Spielzeuge weggeräumt werden. Die Kinder sind ebenfalls dazu angehalten, den Platz nicht zu verschmutzen.
- Freundinnen und Freude der im Haus wohnenden Kinder haben Zugang zu den Spielplätzen und Grünflächen.
Sicherheit
- Haus- und Hoftüren sind stets geschlossen zu halten. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr müssen die Türen abgeschlossen werden.
- Fluchtwege müssen freigehalten werden. Das gilt für den Eingang zu Haus und Hof sowie die Flure. Sofern Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle die Fluchtwege nicht versperren oder andere Mieter behindern, dürfen sie im Eingang bzw. im Flur abgestellt werden.
- Auf den Balkonen ist Grillen mit Holzkohle grundsätzlich verboten. Für diese Zwecke nutzen Sie bitte die entsprechende Fläche nahe des Gebäudes. Achten Sie darauf, dass andere Bewohner nicht durch Rauch oder Lärm belästigt werden.
- Feuergefährliche, leicht entzündbare und Geruch verursachende Stoffe dürfen weder im Keller noch auf dem Dachboden gelagert werden.
- Sollten Gas- oder Wasserleitungen undicht sein, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Versorgungsunternehmen und den Vermieter. Bemerken Sie Gasgeruch, dürfen die Räume unter keinen Umständen mit offenem Licht betreten oder die Lichtschalter betätigt werden. Öffnen Sie die Fenster und schließen den Hauptabsperrhahn.
- In der kalten Jahreszeit halten Sie die Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster bitte stets geschlossen. Bei Regen und Unwettern müssen die Dachfenster verschlossen und verriegelt werden, um Schäden am Gebäude zu vermeiden.
Reinigung / Ordnung
- Um das Haus und das Grundstück in einem sauberen Zustand zu erhalten, sind die Bewohner verpflichtet, gemäß des Reinigungsplans abwechselnd die Flure, Treppen, Fenster, Dachboden- und Kellerräume sowie die Zugangswege, den Hof, den Bürgersteig und den Standplatz der Mülltonen zu reinigen. Halten Sie sich bitte an den Reinigungsplan oder sorgen für Ersatz, sollten Sie verhindert sein.
- Achten Sie bitte auf Mülltrennung und entsorgen Ihre Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern. Handelt es sich um Sperrgut oder Sondermüll beachten Sie bitte die Satzung der Stadt und kümmern sich entsprechend der Vorgaben um eine ordnungsgemäße Entsorgung.
- Achten Sie darauf, dass Blumenkästen und -bretter sicher befestigt sind und dass beim Blumengießen kein Wasser an der Hauswand herunterläuft oder die Fenster und Balkone anderer Bewohner verschmutzt.
- Halten Sie sich an die Benutzungsordnung und die Bedienungsanweisungen in den Gemeinschaftsräumen. Verlassen Sie die Räume stets in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Lüften
- Auch im Herbst und Winter – den kalten Jahreszeiten – muss die Wohnung ausreichend gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Gelüftet wird durch kurzes, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Es ist nicht gestattet, die Wohnung zum Treppenhaus hin zu lüften.
Fahrzeuge
- Motorisierte Fahrzeuge dürfen im Hof, auf den Gehwegen und den Grünflächen weder abgestellt, noch repariert werden. Auch Ölwechsel sind nicht gestattet.
- Fahren Sie an der Garageneinfahrt und auf den Parkplätzen bitte ausschließlich Schrittgeschwindigkeit.
- Fährräder stellen Sie bitte im Fahrradkeller und/oder den eigens dafür ausgewiesenen Flächen ab.
Briefkasten und Klingelanlage
- Namensschilder für die Briefkästen und die Klingelanlage erhalten Sie von uns. Nur so ist ein einheitliches Bild gewährleistet. Werbung und andere Schilder anzubringen, ist nicht gestattet.
Haustiere
- Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist die Tierhaltung – mit Ausnahme von Kleintieren – nicht gestattet.
- Ohne Aufsicht dürfen Haustüre sich nicht im Treppenhaus, den Gemeinschaftseinrichtungen oder in den Außenanlage aufhalten. Ein absolutes Haustierverbot gilt auf den Spielplätzen. Verunreinigungen durch Haustiere müssen umgehend entfernt werden.
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